Jüdischer Friedhof im Schinderwald

1) Wo befand sich der jüdische Friedhof?

In Stühlingen lebte seit dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts bis zur Ausweisung aller Juden 1743 eine große jüdische Gemeinde. Für das Recht, im Ort zu wohnen, bezahlte sie hohe Geldsummen an den jeweiligen Landesherrn, aber auch an die Stadtgemeinde. Im Austausch erhielten die jüdischen Familien einen Schutz- oder Satzbrief, der ihren Verbleib in der Stadt sicherte und ihre Rechte, aber auch Pflichten auflistete.  In den Schutzbriefen war den  ansässigen Juden ausdrücklich eine Begräbnisstätte gestattet worden. 

Diese befand sich „jenseits der Wutach“ im Schinderwald, in der Häusler-Chronik  bezeichnet als „das Judenbegräbnis obem Schaffhauser Weg“. 

Wo sich der Friedhof genau befand, ist heute ungeklärt. Verschiedene Quellen verorten ihn in der Nähe des Wasenplatzes.

Als einziges sichtbares Zeichen der Begräbnisstätte befindet sich im  „Judenwinkel“ drüben im Städtle ein jüdischer Grabstein, der im Keller eines nahen Hauses gefunden und unter der Stadtlinde platziert wurde. Weitere Grabsteine wurden vermutlich als Baumaterialien verwendet.

 

2) Ein kurzer Blick auf die Geschichte der Stühlinger Juden

Die Juden wohnten in erster Linie in der Judengasse im Städtle (heute Gerberstraße), vereinzelt auch unten im Dorf. 

In der Gerberstraße lagen auch die Synagoge, das Haus des Rabbiners und ein Judenbad. Der Volksmund nennt diese Ecke heute noch „Judenwinkel“. 1615 besaßen hier jüdische Familien sechs Häuser. Als berühmtester Abkömmling der Stühlinger Juden wird Nathanael Weil (1687-1769) genannt, der später Oberrabbiner der badischen Juden wurde. Auch der Komponist Kurt Weill hat Stühlinger Wurzeln.

1743 mussten die Juden Stühlingen verlassen, da Fürst Joseph Wilhelm Ernst zu Fürstenberg ihren Schutzbrief nicht mehr verlängerte. Er beendete damit ein Privileg, das erstmals die Grafen zu Lupfen gewährt hatten. In regelmäßigen Abständen war der Schutzbrief zunächst von den Pappenheimern, später von den Fürstenbergern erneuert worden. 

So waren die Stühlinger Juden gezwungen, zum größeren Teil in die Schweiz (Lengnau, Endingen) oder andere süddeutsche Gemeinden (Hegau)  umzusiedeln.

Im 19. Jahrhundert ließen sich wieder vereinzelt Juden in Stühlingen nieder. Der letzte von ihnen war Levi Bloch, der bis 1917 von 1893  im Besitz der Schür am Stadtgraben war.

(Text: Jutta Binner-Schwarz / Quellen: Fürstlich Fürstenbergisches Archiv / Gustav Häusler, Stühlingen – Vergangenheit und Zukunft / Archiv des Schwarzwaldvereins. Siehe auch: https://www.badische-zeitung.de/stuehlingen/hohe-zahlungen-fuer-schutzbriefe--37939916.html)

 

3) Wo befand sich der jüdische Friedhof? – Vier Hinweise:

a) Der jüdische Friedhof wird in Gustav Häuslers Buch „Stühlingen – Vergangenheit  und Gegenwart“ im Kapitel „Flurnamen“ als „das Judenbegräbnis obem Schaffhauser Weg“ beschrieben.

 

b) In der „Heimatgeschichte der badischen Juden“ von 1927 erklärte Berthold Rosenthal zum Thema: „Aus einer Anfrage des Grafen Konrad an die Sequesteramtleute ging hervor, daß um 1600 mehrere jüdische Familien in Stühlingen saßen, die bereits einen eigenen Friedhof hatten.“ In der zugehörigen Fußnote stellt er fest: „Trotz mehrfacher Bemühungen wollte es nicht gelingen, genaue Angaben über die Lage dieses Friedhofes zu erhalten. Seine Spuren sind völlig verwischt. Mutmaßlich hat er sich jenseits der Wutach an einem Waldhange befunden. Dort ist ein ebener Platz, dessen Anlage wohl ähnlichen Zwecken gedient haben mochte. Später aber diente diese Stelle den Zwecken des Wasenmeisters“.

 

c) Dies entspräche auch den Vorstellungen des in Kanada lebenden  Ralph Bloch, der die Hohenlupfenstadt im Zuge der Recherchen für sein Buch „Die Juden von Stühlingen – eine ländliche Gemeinde im frühneuzeitlichen Deutschland“ besuchte. Im Gespräch bestätigte er, dass es durchaus möglich sei, dass der jüdische Friedhof in der Nähe des Wasenplatzes zu finden war. Dessen Lage ist bekannt und somit wäre die Örtlichkeit stark eingegrenzt. 

 

d) Der Schleitheimer Anwalt und Heimatforscher Samuel Pletscher (1838 – 1904) befasste sich ebenfalls mit der Thematik, allerdings ohne den Wasenplatz zu nennen. Er schrieb um 1880 hierzu: „Jenseits der Wutach, am Bergabhang, der zum Westerholz ansteigt, findet sich endlich die wohlbekannte Stelle, wo sich ehemals der jüdische Begräbnisplatz befand, jetzt freilich als solcher nicht mehr kenntlich, da alle ehemals daselbst befindlichen Grab- und Gedächtnissteine weggenommen und zerstört worden sind.

(Text: Jutta Binner-Schwarz / Quellen: Berthold Rosenthal, Heimatgeschichte der badischen Juden / Gustav Häusler, Stühlingen – Vergangenheit und Zukunft / Samuel Pletscher, Ortsphysiognomie Stühlingen, Schwarzwälder Zeitung)

 

4) Aus dem Satzbrief von 1717

In den Juden-Satzbriefen war den in Stühlingen ansässigen Juden schon früh ausdrücklich eine Begräbnisstätte gestattet worden. Auch im  Schutzbrief von 1717 stand:

„In der zu Stühlingen außerhalb der Stadt bishero ingehabten Synagog oder Schul ihre gewohnliche Ceremonia und Exercitia zu üben, nicht weniger sich der jenseits der Wutach gelegenen und von Alters hero inghabten Seputor (Sepultur, Sepulcrum: Begräbnisstätte) zu gebrauchen.“

Ebenfalls im Satzbrief steht zu lesen, die Juden sollen „ihre Synagog oder Schul in gutem Bau und Ehren halten und ihr Begräbniß auch mit einem Zaun ordentlich und also umgeben, daß das Vieh nicht dazu kommen und dort waiden möge.“ 

(Quelle: Fürstlich Fürstenbergisches Archiv)

 

5) Jüdischer Grabstein aus Stühlingen

In diesem Zusammenhang ist auch das einzige sichtbare Zeichen des jüdischen Friedhofes zu sehen. Dabei handelt es sich um einen Grabstein mit hebräischen Schriftzeichen, den eine aufmerksame Stühlingerin in einem Keller der Gerberstraße gefundenen hat. Dieser wurde dankenswerter Weise vor Jahren im Judenwinkel unter der Stadtlinde platziert.

Nicht der Wahrheit entspricht die vor einigen Jahren in Umlauf gebrachte Behauptung, die steile Treppe vom Städtle zum Schloss hinauf sei mit jüdischen Grabsteinen errichtet worden. Den Weg zum Pavillon und weiter zum Schloss, der auch heute noch genutzt wird, ließ 1893 der Schwarzwaldverein erneuern. Die Rechnungen für Material und Ausführung befinden sich im Vereinsarchiv.

(Text: Jutta Binner-Schwarz / Quelle: Archiv Schwarzwaldverein)

6) Samuel Pletscher und der jüdische Friedhof von Stühlingen

Der Schleitheimer Anwalt und Heimatforscher Samuel Pletscher (1838–1904)  befasste sich ebenfalls mit der Thematik. Er schrieb um 1880: „Jenseits der Wutach, am Bergabhang, der zum Westerholz ansteigt, findet sich endlich die wohlbekannte Stelle, wo sich ehemals der jüdische Begräbnisplatz befand, jetzt freilich als solcher nicht mehr kenntlich, da alle ehemals daselbst befindlichen Grab- und Gedächtnissteine weggenommen und zerstört worden sind.“

Unter anderem verfasste Pletscher  1880/81 für die in Bonndorf herausgegebene „Schwarzwälder Zeitung“ eine Artikelserie über die „Ortsphysiognomie von Stühlingen“. Auch hier ging er auf den jüdischen Friedhof ein: „Die jüdische Begräbnisstätte lag jenseits der Wutach und enthielt zahlreiche steinerne Denkmäler, von denen später einige zu höchst profanen Zwecken verwendet worden sind, nachdem die Judenschaft im Orte nicht mehr geduldet wurde. Für diesen Begräbnisplatz mußte die Judengemeinde eine besondere Gebühr entrichten, die nicht gering genannt werden kann.“ 

Unter der Überschrift „Beiträge zur Geschichte der  Judenschaft in Stühlingen“ führte er aus: „Doch findet der aufmerksame Beobachter im Dorfe Stühlingen, auf dem Platze, der sich vor dem Hause des Herrn Müller, Kaufmann, befindet, noch einen mächtigen jüdischen Grabstein vor, der wohl behauen noch eine deutlich und gut erhaltene Inschrift zeigt. Es ist eine starke und schöne Kalksteinplatte, die ihrer ansehnlichen Größe halber als Dohlendeckel benutzt worden ist. Vielleicht sind auch die daneben liegenden  Steinplatten ebenfalls Grabsteine, deren Inschriften statt nach oben nach unten hin zu liegen kamen. Solcher jüdischer Grabdenkmäler sollen in Stühlingen noch einige vorhanden sein, die man zu profanen Zwecken verwendete, z. B. in Kellern, sodann als Grabendeckel und Brücken in Wiesen u.s.w.“ 

(Quellen: Diverse Artikel (s.o) von Samuel Pletscher)

 

7) Information zur Verwendung eines jüdischen Grabsteins als Grenzstein

2019 entdeckte Willi Bächtold, Präsident Verein für Heimatkunde und Gemeindearchivar von Schleitheim,  im Grenzbegehungs-Protokoll von 1724 zwischen Schleitheim und Stühlingen bei der Beschreibung der Grenzsteine ein interessantes Detail.

Die Beschreibung des ersten Steins, der die Banngrenze von Weizen, Stühlingen und Schleitheim trennt, lautet: 

        1.

Erstlich ist der anfang gemachet worden

bey dem Eckstein. So Drey Pan scheidet

Namlich Stülingen, Weitssen und Schleitheim.

Steth der Mahle herwerts Der Wuotach

an der Weitssemer Gemeindt Wiss unnd Stül-

linger Eigenen Wisen.ein alter gehauw-

nen Stein. und ist die Jahr Zahl 1665

                    1826

Einharter gehauener Stein, ab dem

ehemaligen Juden Kirchhoff in Stühl.

 

Bächtold vermutet, dass  1826 ein neuer Stein gesetzt wurde, der aus einem jüdischen Grabstein hergestellt wurde. Der entsprechende Nachtrag in der Akte war  in einer anderen Schrift ausgeführt. 

(Text: Jutta Binner-Schwarz / Quelle: Gemeindearchiv Schleitheim)

 

8) DIE JUDEN IN STüHLINGEN von Gustav Häusler

(der Text von Gustav Häusler ist zum größten Teil Paraphrase aus Berthold Rosenthal, Heimatgeschichte der badischen Juden, Bühl 1927)

Mit den Römern wanderten auch die Juden in Germanien ein. Nach der Verdrängung der Römer aus dem nördlichen Deutschland ließen sie sich im Zehntland, besonders an den Ufern des Rheins, nieder. In der ersten Zeit war ihre Lage günstig; sie gestaltete sich allmählich aber recht unerquicklich. üble Judenverfolgungen setzten vor allem in den ersten Jahren der Kreuzzüge ein, wo aus religiöser Begeisterung und wilder Raserei Tausende von Juden hingeschlachtet wurden. Gegen dieses unchristliche Treiben trat Bernhard von Clairvaux, der ja auch in unserer Gegend predigte, energisch auf. Im 15. und 16. Jahrhundert war die Zahl der Juden im nördlichen Teil Badens geringer, im südlichen Baden, am Oberrhein, in den Seitentälern des Schwarzwaldes, auf der Baar und in anderen reichsunmittelbaren Gebieten größer. Eine alte Judengemeinde befand sich auch in Stühlingen. Im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts wurde in Frankfurt eine Ehe getrennt, bei welcher der Geschiedene sich Abraham den Jizchak ben Nesanel aus Stühlingen nannte. Die Grafen von Lupfen hielten die Juden zwar aus ihrer Herrschaft Hewen fern, erlaubten ihnen aber die Niederlassung in der Landgrafschaft Stühlingen. Ohne Zweifel sind Juden zur Zeit des Bauernkrieges hier ansässig gewesen. Da sie den sogenannten Reichsjudenzoll entrichteten, mußten ihnen die kleinen Herren gestatten, sich in ihren Gebieten anzusiedeln. In einer Urkunde aus dem Jahr 1589 wird ein „Abraham oder from Jud“ als im Dorf Stühlingen wohnhaft bezeichnet. Hatten sich ursprünglich die Juden eines Ortes freiwillig in der Nähe ihres Gotteshauses niedergelassen, so wurden sie nach und nach gezwungen, sich auf einen bestimmten Stadtteil zu beschränken. So entstand das Judenviertel, das Ghetto, oder - wie in Stühlingen - die Judengasse. Bis tief ins 18. Jahrhundert hinein war den Juden sogar verboten, zu gewissen Zeiten ihre Behausung zu verlassen. In vielen Städten durfte sich in der Karwoche kein Jude blicken lassen. Mancherorts waren sie an Sonn- und Festtagen während des Gottesdienstes zum Aufenthalt in ihren Häusern verpflichtet. Noch drückender für sie war das durch Papst Innozenz III. (1215) eingeführte Judenabzeichen. Dieser Papst hatte angeordnet: „Damit die Gläubigen schon auf den ersten Blick Ungläubige zu erkennen vermögen, wird festgesetzt, daß Juden und Sarazenen beiderlei Geschlechts in allen christlichen Ländern jederzeit durch Beschaffenheit des Gewandes sich von allen Leuten unterscheiden sollen.“ Dieses Judenzeichen war in den einzelnen Gegenden verschieden geformt und gefärbt. Die Verkehrsverhältnisse brachten es mit sich, daß fast jeder Jude reiten konnte. Auch jüdische Frauen bestiegen nicht selten das Pferd. In einer im Jahr 1599 gegen den Juden Mayer aus Stühlingen gerichteten Klage wird diesem vorgehalten, „seiner Kleidung und Habit nach, mit gefeuerter Büchs am Sattelbogen, brunschwigischem Hut, antragenden ungarischen Stiebeln“ hätte er nicht wie ein Jude ausgesehen, sondern für einen vornehmen Kriegsmann gehalten werden können. Das war zur Zeit des Erbmarschalls Konrad von Pappenheim, der wiederholt scharf gegen die Juden vorgegangen war. Unter seinem Sohn Maximilian scheinen die Juden in günstigen Verhältnissen gelebt zu haben. Er stellte ihnen sogar am 12. August 1615 ein Privileg (Satz- oder Schutzbrief) aus. Dieses lautet: „Maximilian Erbmarschall zu Pappenheim, Landgraf zu Stühlingen, gestattet PhaIen, Meyerle, Lema, Sandelen, Jadde, HirtzIe, Costen und Jerkuffen, mit ihren jetzigen und künftigen Weibern, Kindern, Knechten und Mägden und all ihrem Hausgesinde in Stadt und Dorf Stühlingen und ihren allbereits habenden sechs Häusern gleich seinen anderen Bürgern, Untertanen und Hintersassen (doch von Fron,  Wachten, Steuern, Reisen, Abzug, auch allen anderen bürgerlichen Diensten und Beschwerden befreit) von jetzt an vierzehn Jahre lang unter der Landgrafschaft Stühlingen Schutz und Schirm zu wohnen. Sie genießen alle Freiheiten, die sie und andere Juden von Kaisern und Königen erlangt haben oder noch erlangen werden, wofern diese gegen der Stadt und Landgrafschaft Stühlingen wohlhergebrachte Privilegien. Statuten, Rechte und Gebräuche nicht streiten. Sie dürfen mit Einheimischen und Fremden allerlei Handel treiben, außer mit Salz und Eisen und ohne einen öffentlichen Laden zu haben, und mit Vorwissen eines Amtsmannes den Stühlingschen Untertanen ohne den jüdischen Wucher, den Ausländern aber mit oder ohne Wucher leihen, Streitigkeiten, die sie untereinander oder mit Stühlinger Untertanen haben, sind vor den Stühlinger Gerichten auszutragen und nicht vor ausländische, rabbinische oder andere Gerichte zu ziehen, wie denn Landrichter, Schreiber und Landboten Anweisung erhalten werden, den Juden, doch gegen Erstattung der gehörigen Besoldung und auf ihre Kosten, gleich den andern Untertanen Recht widerfahren zu lassen. Wenn sich wegen argwöhnischer und gestohlener (verpfändeter) Sachen Späne zutragen, haben die Juden solches dem Landgrafen zur Erkenntnis anheimzustellen, und was für gestohlen erachtet wird, dem rechtmäßigen Ansprecher, falls es noch beihanden ist, unentgeltlich zurückzugeben, im andern Fall demselben das darauf geliehene Geld zu erstatten. Wissentliche und rechtmäßige Unterpfänder haben aber die Juden niemanden vor Entrichtung der darauf geliehenen Summe Geldes und der nach jüdischem Gebrauch gegen Fremde verfallenen Zinsen hinaus zu geben. Sie dürfen bei ihrer jüdischen Opinion, ihren Gesatz und Ordnungen (ausgenommen jedoch den rabbinischen Gerichtszwang) mit Metzgen, Verkaufen des Fleisches nach jüdischem Gebrauch, auch ihrer bis jetzt innegehabten Begräbnis gänzlich Verbleiben und mögen ihre Fest-, Feiertage, Laubreisin nach jüdischer Gewohnheit mit und unter ihnen selbst oder fremden Juden begehen, doch sollen sie den von auswärts zu ihnen einkommenden Juden und Jüdinnen nicht allzu lange Unterschlupf und Aufenthalt geben. Den Juden ist weiter gestattet, daß ihre verheirateten Kinder bei ihnen in ihren Häusern wohnen oder sich mit landgräflichem Vorwissen zu Stühlingen haushäblich einlassen und als sie selbst handlen, schalten und walten mögen; weitere Häuser dürfen sie aber ohne landgräfliche Einwilligung in Stadt und Dorf Stühlingen nicht käuflich an sich bringen. Das Kaufhaus können sie gleich den andern landgräflichen Untertanen und Hintersassen besuchen und dort kaufen und verkaufen. Haben sie vor dem kaiserlichen Kammerhof und anderen Gerichten etwas zu schaffen, so wird ihnen der Landgraf auf ihr Ersuchen und ihre Kosten mit Schriften und andern tauglichen Mitteln gleich den übrigen Hintersassen behülflich sein.“ Außer den namentlich Genannten duldete der Landgraf in seiner Landgrafschaft keine weiteren Juden. Die Privilegierten aber waren verpflichtet, „sich an ihren Sabbathen still, züchtig und ohne Tumult zu verhalten und an den Sonntagen die landgräflichen Untertanen mit Eintreibung der Schulden unangefochten zu lassen“. Außerdem hatten sie ihre Gasse und ihre Häuser und deren Umgebung zu säubern. Das Waschen von unreinem Geschirr. Fleisch und Kleidern an den öffentlichen Brunnen war ihnen verboten. Bei hoher Buße war ihnen auch untersagt, schadhaftes Vieh oder ein von einem der vier Hauptmängel befallenes Roß einzuhandeln oder auf die Weide zu treiben. Die Juden und die Untertanen durften sich gegenseitig im Handeln nicht hindern. Für die ihnen gewährte „Begnadigung“ gaben die sechs Häuser jährlich auf Ostern dem Rentamt zehn Gulden Satzgeld und für „Reichssteuer, Zoll und andere Beschwerden“ sieben Gulden, auch zur „Erhaltung eines Pferdes“ jährlich fünf Malter Hafer. Der Stadt Stühlingen  mußte jede der betreffenden Haushaltungen „nebst der Darleihung eines Pferdes auf fünf Tage“ jährlich drei Gulden entrichten. Als Gegenleistung durften die jüdischen Hausbesitzer wie von altersher je vier Stück Vieh auf die allgemeine Weide treiben. Im Dreißigjährigen Krieg sollen sich die Juden im Ruckwald vor den anrückenden Truppen versteckt gehalten haben. Die Bezeichnung „Judenlöcher“ erinnert noch daran. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts bildeten die Stühlinger Juden eine der bekanntesten und bedeutendsten Judengemeinden in Südbaden. Ein für zwanzig Jahre geltender Satzbrief von 1671, der in der Hauptsache jenem von 1615 entspricht, erwähnt dreizehn Haushaltungen und einen Schulklepper oder Vorsinger. Da jeder Hausvater ein verheiratetes Kind bei sich wohnen lassen durfte, waren also 26 Familien zugelassen. Im Sinne dieses Schutzbriefes trat das Amt Stühlingen auch für die jüdischen Untertanen in einer Auseinandersetzung mit der Stadt Schaffhausen ein. Diese hatte im Jahr 1676 für die Juden einen Leibzoll eingeführt. Hatte es schon 1658 gemeinschaftlich mit Nellenburg und Sulz gegen die Judenausweisungen von Schaffhausen Einspruch erhoben, so sicherte sich das Amt den Erfolg seiner Einsprache, indem es drohte, wenn Schaffhausen unnachgiebig bliebe, von dessen Bürgern bei Betreten der Landgrafschaft ebenfalls einen Leibzoll zu fordern. Aufschlußreich ist folgende Bemerkung im Satzbrief von 1671: „Da in früheren Jahren die Wahrnehmung gemacht wurde, daß vielmals allerhand vagierende Juden sich bei unseren Schutz- und Schirmverwandten eingeschlichen haben, dadurch sie selbst belästigt, als auch die Bürger geärgert und in große Gefahr gesetzt wurden, daß durch dieses widerliche Gesindel ansteckende Seuchen in die Stadt eingebracht werden könnten, so sollen die einheimischen Juden selbst gute Vorsorge treffen und fremd ankommende Bettler nicht länger als eine Nacht oder über Sabbath bis zum folgenden Sonntagmorgen beherbergen. Auch dürfen die Juden, wie bisher geschehen, zum Nachteil des Umgeldes keinen Weinkauf in ihren Häusern halten oder mit dem Trunk Leute in ihre Häuser einziehen, das heißt locken, und durch Zutrinken vorteilhafte Händel mit ihnen abschließen, die hiermit pro Null erklärt werden. Nachdem es sich mehrmals ergeben, daß die Juden unter sich selbst Zank anstiften und die Amtleute damit belästigen, wird zugelassen, daß sie fernerhin ihre Rabbiner als Schiedsrichter hierfür anrufen. Malefizsachen, und was wider die Judenordnung oder die göttlichen mosaischen Gesetze ist, gehören vor das Amt, sowie auch Einsprachen gegen das Urteil des Rabbiners.“ Für die Schutzgewährung war eine sofortige Rekognition (Anerkennungsgebühr) von fünfhundert Gulden in bar zu entrichten; an liquidierten Schulden des Landgrafen mußten fünfhundert Gulden übernommen werden. Das jährliche Satzgeld betrug achtzehn Gulden je Familie und eine Gans beziehungsweise einen Gulden. „so zu unserer Wahl steht“; ferner mußten die Juden im Bedürfnisfall für die Herrschaft oder deren Beamte Pferde gegen „notdürftige“ Fütterung ohne Entgelt zur Verfügung stellen. Der Stadt Stühlingen waren „zu deren Ergötzlichkeit“ (wahrscheinlich zur Finanzierung kleiner Festlichkeiten) von jeder jüdischen Haushaltung jährlich mindestens drei Gulden, für die Weidebenutzung und ihre schuldigen „onera personalia“ (Personalausgaben) je drei Gulden zu entrichten. Auch durfte die Stadt alljährlich fünf Tage lang die Überlassung eines Pferdes zur Bebauung der Gemeindeäcker unentgeltlich von der Judenschaft fordern. Der im Jahr 1692 abgelaufene „Satz“  wurde 1696 für weitere zwanzig Jahre erneuert. Er galt für dreizehn Familien in Stühlingen und fünf in umliegenden Dörfern. Gegenüber den vorherigen Satzbedingungen wurden einige Neuerungen eingefügt. So wurde die Hälfte der bisher vom Rabbiner zu verhängenden Strafen dem Rentamt überwiesen. Eigene Häuser durften nur noch mit Erlaubnis erworben oder gebaut werden. Ersteigerte Güter waren innerhalb von zwölf Wochen an Nichtjuden zu veräußern. An der dem Land auferlegten außerordentlichen Kriegskontribution hatten sie sich zu beteiligen. Von Einquartierungen wurden sie „derweilen die Juden von Soldaten allerhand Ungemach leiden müssen“ gegen eine Geldentschädigung befreit. Auf die Überlassung von Pferden an die Herrschaft, die Unzuträglichkeiten hervorgerufen hatte, wurde verzichtet. Außer dem bisherigen jährlichen Satzgeld war für die Erneuerung des Vertrages eine einmalige Rekognition von tausendfünfhundert Gulden in bar zu leisten, sowie eine Schuld des Grafen von fünfhundert Gulden und hundertfünfzig Gulden Zins zu übernehmen. Nach  Ablauf der zwanzigjährigen Satzfrist im Jahre 1716 wollte die für den minderjährigen Fürsten Joseph Wilhelm Ernst eingesetzte Vormundschaftsherrschaft die Juden nicht länger in der Landgrafschaft dulden. Von der Stadt Stühlingen waren Klagen eingelaufen, die Juden schickten ungesundes Vieh auf die Weide, sie schädigten durch ihren Handel die eingesessenen Handwerker und Krämer und störten das religiöse Leben. Deshalb erbat die Bürgerschaft die Ausweisung der israelitischen Einwohner. Durch die Vermittlung des Abtes von St. Blasien, an den sich einige Stühlinger gewandt hatten, wurde die Vertreibung jedoch verhindert. Der Abt wies die Vormundschaftsherrschaft darauf hin, daß der überstürzte Einzug der Schuldbeträge die Untertanen in große Unannehmlichkeiten brächte, eine kurzfristige Ausweisung daher unvorteilhaft erscheine. Da die Juden die Schuldforderungen, die in Einzelfällen die Höhe von 30000 Gulden erreichten, bei der herrschenden Geldknappheit und der armseligen Zeit nicht ohne Härte hätten eintreiben können, wurde, um dies zu vermeiden, der Schutzbrief im Jahr 1717 bis zur Volljährigkeitserklärung des Regenten für dreizehn Familien erneuert. In ihm wurde den Juden unter anderem ausdrücklich gestattet: ~In der zu Stühlingen außerhalb der Stadt bishero in gehabten Synagog oder Schul ihre gewöhnliche Ceremonia und Exercitia zu üben, nicht weniger sich der jenseits der Wutach gelegenen und von Alters hero ingehabten Seputor (sollte wahrscheinlich heißen Sepultor, also ihre Begräbnisstätte) zu gebrauchen.“  Vom „Schwarzen Adler“ zog sich die Judengasse schräg gegen den Judenwinkel und dann als Hintere Gasse zum Marktplatz hinauf. Die Judengasse bot dazumal keinen angenehmen Anblick. Durch ihre bedrückende Enge zog der ganzen Länge nach ein offener, ungemauerter Graben, der die Abwässer verschiedenster Art und Herkunft  abführte. Er ging durch den Hausgang Nr. 2 (neben dem „Schwarzen Adler“), durchbrach die Stadtmauer und mündete dort ins Freie. Im Haus Nr. 7 (Haus Frau Margareta Oberist) befand sich ein Durchgang, der zur Judenschule oder Synagoge führte, welche außerhalb der Stadtmauer, an dieselbe angelehnt, am Abhang gegen das Tal hinab stand. (In späteren Verkäufen heißt es von diesem Gebäude: „Haus mit der angebauten Sigge“.) In diesem Haus wohnte der Rabbiner. Am Pfosten beim Eingang des Hauses waren noch Ende des letzten Jahrhunderts die Mesussos angebracht. Es war das ein mit Abschnitten des mosaischen Gesetzes beschriebenes Pergamentblatt, das, in einer Kapsel am rechten Türpfosten jüdischer Häuser befestigt, von den Juden beim Eintreten und Verlassen des Hauses ehrfurchtsvoll berührt werden mußte. Im Stadtgraben an der Westseite des Städtchens befand sich ein Judenbad. Das rituelle Frauenbad dagegen war vor 1724 in einem Haus im Dorf untergebracht.  Als 1723 der junge Fürst Joseph Wilhelm Ernst die Regierung übernahm, wollte er den Judenschutz in Stühlingen und Horheim nicht erneuern. Zur Ordnung ihrer Angelegenheiten und zur Auswanderung war der Judenschaft eine Frist von drei Monaten eingeräumt worden. Die Bitte um Widerruf des Ausweisungsdekrets gegen Zahlung des gesetzten Tributs hatte den Erfolg, daß gegen eine Rekognition von viertausend Gulden auf weitere zwanzig Jahre nochmals ein Satzbrief für dreizehn Familien in Stühlingen und je eine in Horheim und Donaueschingen bewilligt wurde. Die Handelsbeziehungen der Stühlinger Juden erstreckten sich nicht allein auf die Landgrafschaft und die übrigen fürstenbergischen Gebiete, sondern auch auf die benachbarten Schweizer Kantone, insbesondere auf Schaffhausen. Ihr Handel bezog sich aber auch auf die Landgrafschaft Schwarzenberg, auf Vorderösterreich und die Abtei St. Blasien. Zwischen letzterer und der stühlingischen Judenschaft war 1712 eine Vereinbarung getroffen worden, wonach den Juden gegen einen jährlichen Betrag von hundert Gulden freier Handel bis zum Widerruf durch den jeweiligen Abt im Gebiet des Gotteshauses (der Abtei) gestattet war. Zu jener Zeit wohnte in Stühlingen der Jude Moses Meir (Maharam) Weil. Er hatte sich 1672 in Stühlingen niedergelassen. Dieser ebenso gelehrte wie reiche und wohltätige Mann soll eine neue Synagoge auf eigene Kosten erstellt haben. Sie war an das Rabbinerhaus angebaut. (Nach der Vertreibung diente sie als „Judenscheuer“ landwirtschaftlichen Zwecken.) Die Einrichtung dieses Gotteshauses, das wohl entsprechend der Größe der Judengemeinde, des Reichtums und Opfersinns einzelner Mitglieder an Torarollen, Schmuck, Vorhängen und sonstigem Zubehör üppig ausgestattet gewesen sein muß, wurde wenige Jahrzehnte später in alle Winde verstreut. Bei den Akten in Donaueschingen befindet sich nur noch die Abschrift des Gebetes für den Landesfürsten Joseph Wilhelm Ernst, das einst auf hölzerner Tafel hebräisch und in deutscher Übersetzung angebracht war. Wie alle größeren Judengemeinden wurde auch Stühlingen, an einer verkehrsreichen, von Schwaben in die Schweiz führenden Straße gelegen, häufig von Betteljuden aufgesucht. So hielten sich über das Schowuosfest 1737 (Erinnerungstag an die Gesetzgebung am Berge Sinai) über dreißig fremde Juden in Stühlingen auf. Sie kamen in der Hauptsache aus Frankfurt und wollten zur Messe nach Zurzach. Im dritten und vierten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts brachte der Übertritt einiger Stühlinger Juden zum Christentum große Erregung in die Judengemeinde. Im Jahre 1720 kam die in Donaueschingen bedienstete Sara Guggenheim aus Stühlingen mit zwei zu Philippsburg getauften Juden zum Pfarrer in Stühlingen und bat um Unterweisung im christlichen Glauben und Vorbereitung zur Taufe. „Um dieses heilsame Seelenwerk zu fördern und den in solchen Fällen zu erwartenden Intrigues der Judenschaft zu begegnen“, wurde die Jüdin in das Haus eines vertrauenswürdigen Bürgers gebracht. Die Taufe, bei der sich der Regentschaftsverweser und die verwitwete Landgräfin als Paten vertreten ließen, und das damit verbundene Festmahl fanden auf Kosten der fürstlichen Herrschaft statt. Die neubekehrte Karolina Antonia Hofferin heiratete später einen Gerber in Engen und führte einen langwierigen Prozeß mit ihren Brüdern Josef und Samuel Guggenheim in Stühlingen und Gailingen wegen Herausgabe des ihr drei Jahre vor ihrem Übertritt zugesicherten Heiratsgutes (Erbanteil). 1733 sprach ein Judenknabe in Horheim, der bei einem Bauern im Dienst stand, den Wunsch aus, sich taufen zu lassen, was auch geschah. Die Judenschaft von Stühlingen wurde bei Androhung hoher Strafe gewarnt, dem Knaben etwas in den Weg zu legen oder ihn vom neuen Glauben abwendig zu machen. Auf Kosten des Fürsten durfte der Junge das Schuhmacherhandwerk erlernen. Einige Wochen später beantragte auch sein jüngerer Bruder, erst acht Jahre alt, die Taufe. In diesem Fall hatte man Bedenken, ob der Knabe schon getauft werden könne, oder ob man noch einige Jahre zuwarten, ihn aber so lange der Gewalt der Eltern entziehen solle. Als er dann von Stühlingen nach Donaueschingen gebracht wurde, ritten ihm Vater und Mutter nach. Sie hofften, ihn zur Umkehr bewegen zu können. Alle Bemühungen waren jedoch vergebens; der Knabe wurde noch im gleichen Jahr getauft, obwohl die päpstliche Anordnung (Papst Martin V. 1421) noch gültig war, nach der Juden unter zwölf Jahren nicht in die Kirche aufgenommen werden sollten. Der Obervogt von Stühlingen war Taufpate und „die gnädigste Herrschaft hat das Bübel das Barbiergewerbe lehren lassen“. Um die gleiche Zeit wurden noch zwei Judenmädchen katholisch, das eine aus Stühlingen, das andere aus Donaueschingen. Im allgemeinen scheint unter der stühlingischen Judenschaft ein gutes Einvernehmen bestanden zu haben, wenngleich auch von einigen ernsten Streitfällen berichtet wird. Im Spätjahr 1738 machten sich Anzeichen bemerkbar, daß Fürst Joseph Wilhelm Ernst nicht mehr gesonnen sei, den Schutzbrief zu erneuern. Nach mündlicher Überlieferung soll der Fürst aus Ärger über einen mit einem Stühlinger Juden abgeschlossenen Pferdehandel die Ausweisung innerhalb Tagesfrist befohlen haben. Diese Darstellung entspricht, namentlich was die Frist betrifft, nicht den geschichtlichen Tatsachen, wiewohl die Entwicklung auf eine Ausweisung der Juden hinauslief. Ein erstes Symptom hierfür war eine Verordnung aus dem Jahre 1739, die den Untertanen verbot, in Zukunft Schulden bei den Juden zu machen. Zu gleicher Zeit legte der stühlingische Obervogt der Regierung eine Denkschrift vor über Höhe und Art der Rückzahlung der jüdischen Forderungen. Die Juden selbst erhoben verschiedene Einwände gegen die angeordneten Handelsbeschränkungen und die Art der Schuldenrückzahlung und wiesen auf die für sie schmerzlichen Folgen hin. Vermutlich kam es am 1. April 1743 zu der mehrfach verschobenen Ausweisung. Ein Teil der Ausgewiesenen zog in die Schweiz, ein Teil nach Gailingen und Randegg. Einige fanden Aufnahme in Emmendingen, Eichstetten und Ihringen. Im Juli 1744 wohnten in Stühlingen keine Israeliten mehr. Immer wieder aber tauchten hausierende und handeltreibende Juden in der Stadt und der Landgrafschaft auf. Im Jahre 1777 bat zum Beispiel die ehrsame Weberzunft“ in Stühlingen um ein Verbot jeglichen Judenhandels. Im 19. Jahrhundert ließen sich wieder einige Juden in Stühlingen nieder. Levi Bloch, der letzte von ihnen, verließ in den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts das Städtchen. Der bedeutendste unter den in Stühlingen geborenen Juden war Natanael Weil. Er kam 1687 zur Welt. Sein Großvater hatte die neue Synagoge gebaut. Natanael war erst fünf Jahre alt, als sein Vater und dessen Bruder ermordet wurden. Nach seinem talmudischen Studium wurde er Rabbiner in Offenbach, später Rabbiner des Schwarzwaldkreises und schließlich Oberrabbiner der badischen Juden. Seine hohen menschlichen Eigenschaften und seine Gelehrsamkeit brachten ihm allgemeine Wertschätzung ein. Am 7. Mai 1769 starb er in Rastatt. Er wurde mit großen Feierlichkeiten auf dem jüdischen Friedhof zu Karlsruhe beigesetzt. In allen Synagogen Europas hielt man zu seinen Ehren besondere Fast- und Bettage mit Klage-, Dank- und Bußpredigten ab.