Franzosenkreuze

Die im Volksmund „Steinechrüzli“ genannten Gedenksteine erinnern an die Ermordung von drei französischen Soldaten während der napoleonischen Kriege.  

Diese wurden am 25. März 1799 durch Mauchener Männer in einen Hinterhalt gelockt und zu Tode geprügelt. Nachweislich waren zehn Personen in die Bluttat verwickelt. Im Anschluss verteilten sie die dabei gemachte Beute untereinander.

Für die Behauptung, dass Mauchen danach zur Strafe von den Franzosen geplündert wurde, gibt es keine Beweise. Auch die Annahme, dass der Schulmeister Hertenstein und zwei seiner Stiefsöhne die Haupttäter gewesen seien, muss revidiert werden. An ihrer Stelle werden in Protokollen andere Namen genannt.

Der dreifache Mord blieb ungesühnt. Keiner der Beteiligten wurde vor ein Gericht gestellt und verurteilt.

 

1  „Steinechrüzli“ 

Im Gemeindewald im Ödeltal erinnern drei Steinkreuze an den gewaltsamen Tod von drei französischen Soldaten, am 27. März 1799, während der napoleonischen Kriege. Sie wurden daraufhin im Wald aus dem Hinterhalt, unter Anführung von Schulmeister Hertenstein mit seinen zwei Stiefsöhnen und einigen jungen Burschen, überfallen und zu Tode geprügelt. Hertenstein bekannte seine Schuld in einem Schreiben. Zur Strafe für dieses Verbrechen mussten daraufhin die Einwohner von Mauchen ihre Häuser für einen Tag verlassen und das Dorf wurde für die französische Armee zum Plündern freigegeben.

Die Toten wurden auf dem Mauchener Friedhof begraben, am Tatort wurden die drei Steinkreuze aufgestellt. In Notzeiten und noch im letzten Krieg wurden die „Steinechrüzli“ an Sonntagnachmittagen von Frauen aus dem Dorf aufgesucht, um dort den Rosenkranz zu beten. 

Mitte der 70er Jahre wurden die verfallenden Tuffsteinkreuze von ihrem ursprünglichen Standort in einem Privatwald entfernt, 1977 von Gemeindebediensteten der Stadt wieder instandgesetzt und nahe beim früheren Standort im Gemeindewald* wieder aufgestellt.

* Heute befindet sich dieses Waldstück in Privatbesitz. In Absprache mit dem

   Besitzer konnte der Schwarzwaldverein einen nahen Wanderweg so verlegen,

   dass er nun am Gedenkort vorbeiführt.

(Text aus „Mauchen unser Dorf“)

 

2  Erläuterung

Günter Aschoff, langjähriger Besitzer eines Ferienhauses in Mauchen, gab den Anstoß für eine Gedenktafel bei den „Franzosenkreuzen“. Er begann das Geschehen zu erforschen. Gemeinsam mit Fridolin Hensler gelang es ihm, die Tat neu zu beleuchten. Die bisher überlieferten Vorgänge stellten sich dabei als falsch oder lückenhaft dar.

Heimatforscher Fridolin Hensler schrieb 2017 in einem Brief an Günter Aschoff:

 

„Bei nur mündlicher Überlieferung tatsächlicher Geschehnisse muss man sehr kritisch sein. Ich möchte nun versuchen, die Ereignisse von 1799 nach Durchsicht der mir zugänglichen Archivunterlagen zu sortieren.

Eine Armee auf dem Rückzug ist im Allgemeinen wenig gesichert. Nach der Niederlage bei Emmingen-Liptingen waren die Trossfahrzeuge auf dem Weg von Stühlingen in Richtung Waldshut bei Horheim angehalten und dann mit Gewaltandrohung in den Wald bei Mauchen entführt worden. Über die Vorfälle im „Großholz“ gibt es dann widersprüchliche Angaben. Von einem Streit in einem Gasthaus ist aber nirgends die Rede. Über ähnliche Gewalttätigkeiten wurde seinerzeit mehrfach berichtet.

Offensichtlich war der verantwortliche Vorgesetzte der Franzosen aber bei der Besichtigung des Tatortes dabei. Der Name des „Spital Directeuer Vaissier“ wird genannt, dem anscheinend auch zurückgelassene Gegenstände und vermutlich die Wagen und Pferde nach der Tatortbesichtigung zugeführt wurden.

„andere Stüke, die auser dem Wagen zerstreut herum lagen, wie zum Beyspiel Kuchel geschirr und dergleichen; alles dieses schickte ich mit einem Begleitupngs-Schreiben nacher Thiengen, ihrem nächsten Bestimmungs-Orte“

Die Handgreiflichkeiten und  die tödlichen Schläge und der Gebrauch von Prügeln und Bajonetten werden widersprüchlich geschildert. Im summarischen Überblick wird allerdings nicht Jakob Hertenstein, sondern Joseph Hotz und Joseph Güntert als Haupttäter genannt.

Eine strafrechtliche Verfolgung ist infolge der wirren politischen und militärischen Ereignisse nicht erfolgt. Im Frühjahr 1800 wurde das militärische Fürstenbergische Kontingent am 3. Mai 1800 bei Engen und Stockach im Kampf gegen die französische Armee vollständig aufgerieben und zersprengt. Schwere Kriegslasten wurden auferlegt. Dabei konnte die Mordtat bei Mauchen leicht verdrängt und ohne Strafverfolgung bleiben. Die einzelnen Amtsstellen waren oft völlig verwirrt und überfordert.“

 

3  Eintrag aus dem Kirchenbuch:

 „27. Märtz 1799, nahe Untereggingen. Drei Franzosen, die von Mauchenern (keine Namensnennung) auf grausame Weise im Wald, in Kriegszeiten ermordet wurden, als sie von Stühlingen über die Schloss-Straße (via regia) mit zwei Wagen Richtung Waldshut zogen. Nachdem tags darauf die Leichen gefunden worden waren, wurden sie auf Bitte (Geheiß) des Präfekts von Mauchen vom Pfarrer auf dem (dortigen) Friedhof bestattet.“

(Aufgeschrieben von Kurt Erlemann)

 

4a  Mauchener Franzosenkreuze   1799    

Hintergrundinformationen aus dem Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen

Text: Günter Aschoff

Im Zusammenhang mit meinen Forschungen über die Napoleonischen Kriege und deren Spuren im Fürstenbergischen  Herrschaftsgebiet besonders auch über die Soldaten des Fürstenbergischen Kontingents im Feldzug 1800 / 1801 kamen mir Unterlagen zu Gesicht von Gewalttätigkeiten, bei denen Einwohner von Mauchen 1699 beteiligt waren. Diese Ereignisse standen in Zusammenhang mit dem Durchmarsch französischer Truppen  und dem fluchtartigen Rückzug nach der verlorenen Schlacht bei Liptingen am 25. März 1799.

Die früher sehr umständliche Nachrichtenübermittlung durch Kuriere und schriftliche Anweisungen sorgte in Kriegszeiten für Rechtsunsicherheit, weil zahlreiche Herrschaftsgebiete sehr unterschiedlich und oft wechselnd teils als verbündet oder auch als neutral oder verfeindet betrachtet und entsprechend behandelt wurden. Die Organisation der herrschaftlichen Gebiete in Südwestdeutschland erfolgte im sog. „Schwäbischen Kreis“. Dazu zählten über 130 verschiedene einzelne Herrschaftsgebiete.

Die nachfolgenden Angaben sind dem Fürstlich Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen entnommen und auszugweise transkribiert von Fridolin Hensler in Kirchzarten.

 

Briefwechsel des Obervogteiamts Stühlingen mit der Fürstenbergischen Regierung in Donaueschingen:                                          26. März 1799 a

„Obervogteyamt Stühlingen erstattet den gehorsamsten Bericht über den  unten bemerkten Exceß, welchen einige Mauchener Bürger an durchpassierenden Franzosen verübten.

Gestern nachts um 8 Uhr machte der herrschaftliche Vogt Johan Martin Rebmann von Mauchen dahier die Anzeige, daß wie er für zuverläßig vernommen habe, zwey  französische Spitalwägen auf der Straße nach Waldshut an der Fluhhalden zwischen Ofteringen und Horheim von einigen Burschen aus seinem Orte angehalten, mit Gewalt zur Seiten gegen Mauchen hingeführt, und von denselben nicht nur geplündert; sondern auch die dabey befindlichen 3 Fuhrknechte umgekommen seyen.  

Vogt Rebmann, als er diese Anzeige machte, brachte zur Vorsicht sogleich mehrere Personen mit, welche dieses Spaktakel wissen sollen und nachdem dieselben hierüber eidlich einvernommen wurden, auch die Angabe des Vogts bestättigten, so ertheilte ich dem letztern sogleich den Auftrag, die Versagten zu arretieren und gefänglich anher einzuliefern.

Diesem Auftrag gemäß wurden mehrere Bürger von Mauchen die verinzüchtet waren, noch in der Nacht arretiert, welche gefänglich hieher gebracht werden sollten, aber diejenigen, die kein gutes Gewissen hatten flohen schon vorher fort, und die schon arretierten wußten dem Arrest wieder zu entfliehen.

Um das Corpus delicti zu erheben, begab ich mich heute in der früh in das sogenannte Grosholz zwischen Mauchen und Bettmaringen mit dem Amts Secretair Wölflin du fand daselbst die 2 französiche Delelwägen mit 5 dabey befindlichen Pferden. 

Die ganze Gegend herum und insbesondere das Grosholz ließ ich durchstreifen und durchstreifte es solbsten, um der Sache auf den Grund zu kommen. Ich und die ausgeschikten Kundschafter fanden anfangs nicht als ein und andere Stüke, die auser dem Wagen zerstreut herum lagen, wie zum Beyspiel Kuchel geschirr und dergleichen; alles dieses schickte ich mit einem Begleitupngs-Schreiben nacher Thiengen, ihrem nächsten Bestimmungs-Orte.

Die zunächst bey diesen Wägen befindlichen Stüken, als ein mit Blut gefärbter Hut, Pengel und dergleichen veranlaßten mich weiters nachzusuchen, um auch in Hinsicht des verübt worden seyn sollenden Mordes die Sache zu erheben.

Ich kam bis auf die Fluhhalden zwischen Ofteringen und Horheim, wo ich Blut auf der Straße fand, und von den herbeyströmenden Ofteringer vernahm, wie die Mauchener Bürger mit den 3 das Fuhrwesen begleite3nden Franzosen umgegangen seyen.

Auf der sichtlichen Spuhr ging ich fort und nachdem ich alles ordnungsmäsig zu Papier nahm, kam ein Eilbote von Mauchen mit der Nachricht, der Vogt habe nun inzwischen die 3 Leichname der Ermordeten Franzosen aufgefunden.

Unverzüglich eilte ich dahin, um die Besichtigung mit Zuzug des zur Vorsorege mitgenommenen Landschaft Chirurgi Würths  von hier vorzunehmen.

Die Zeit und der Erfolg wird alles dieses an Tag geben, hier ist blos darum zu thun, um jene Gefahr abzuwenden, sie wegen dem Excesse einzelner dem ganzen Lande, oder doch dem ganzen Orte Mauchen droht.

Die hohen Stellen bitte ich demnach gehorsamst, diese Sache nach hochdero Ermessen   gehörigen Orts so einzuleiten, daß größeres Unheil vermieden und der Unschuldige dadurch nicht mit dem Schuldigen gezüchtiget werde.

Bey dem Spital Directeur Vaissier welcher hievon, woher weiß ich nicht, Nachricht erhielte, und herbey eilte, habe ich es durch dringendes Bitten so weit gebracht, da er an seine höhere Behörde ein so viel möglich favorabler  Bericht über diese Sache erstattete. 

Das diesfällige Protocoll werde ich, so bald möglich zur hohen Stelle gehorsamst einschiken, der ich mit Schuldgehorsamster Verehrung geharre.

Einer Hochpreißlichen Regierung und Hochlöblichen Hofkammer

Stühlingen 26 ten Merz 1799

           Unterthänig gehorsamster   Baur“

 

Obervogteyamt Stühlingen überschikt das erst angefangene Protokoll wegen der schon einberichteten Schlägerey zwischen Mauchener Bürgern und Französischen Spitalfuhrknechten mit der Bitte um Entscheidung untenbemerkter politischer Vorfrage accludendo Protocollum einer ähnlich aber geringfügiger Sache.

Ich überschike hier das Special Protocoll samt Beylagen, welches in der schon unterm 26. Ten dieses gehorsamsten einberichteten Schlägerey zwischen Mauchener Bürgern und französischen Spital Fuhrknechten von mir aufgenommen wurde.

Die hohen Stellen werden aus den dort angeführten Gründen ersehen, worin ich in dieser Sache nicht weiters fortfahren und nicht einmal die allgemeine Untersuchung vollenden konnte und wollte.

Ich erwarte nun über die Vorfrage: ob die inzwischen geänderten politischen Verhältnisse nicht auch hier eine Abänderung des sonst gewöhnlichen Laufes von dergleichen Geschäften nothwendig machen ? Die hohe Entscheidung und dann  werde ich nicht säumen, den hohen Befehl pünktlichst zu befolgen.

Auch ohne meine Bemerkung sehen die hohen Stellen selbst ein, daß eine Inquisition dieser Art von der jetzt herschenden größern Macht vielleicht gehindert wo nicht gar aufgehoben und dieselbe den hohen Collegien übel ausgelegt werden dürfte.

Dies von dem einten Gesichtspunkte betrachtet, auf der andern Seite aber läßt sich von jedem, der die Gesetze des Volkerrechtes berücksichtiget, mit Zuversich erwarten, daß er solche unjustifizierliche Gewaltthaten untersucht, und bestraft wissen wolle.

Um nun alles nach menschlicher Vorsicht zu beseitigen, was unangenehmere Folgen nach sich ziehen könnte und um den sichersten Weg zu gehen, hielt ich mich verpflichtet, der den hohen Landes Collegien vor all weiteren Verfahren hievon die unterthänige Anzeige zu machen.

Dorthin und nicht zur hohen Justiz Behörde qualificirt sich nach meinem Ermessen die wirkliche Anzeige, daß es hier nicht um ein richtliches Urtheil in einer peinlichen Sache, deren allgemeine  Untersuchung noch nicht einmal geredet; sondern bloß eine Entscheidung meiner politischen Vorfrage zu thun ist, wo – wie in ohnmächtigen Staaten gar oft der Fall  eintritt, das strenge Recht der Politik weichen muß.

Was zu Mauchen im großen, das ist hier zu Stühlingen im kleinen allwo an den französischen  Spitalwägen ein kleiner Diebstal, aber ohne ‚Gewalt hiebey zu gebrauchen, verübt wurde, wie solches das hier anliegende Special Protocoll om 25 ten dieß ausweiset. 

Hier geschah die Restitution auf eine den noch unbekanten Thätern vortheilhafte Weise, des ohngeadchtet wurde die fernere Untersuchung und Straferkentniß bis auf  Weiteres , wo  man hierzu besse als dortmals beweilt verschoben.

Die über erstere Sache erfolgende hohe Entscheidung wird auch hier der Maasstab seyn zur amtlichen Legitimation daß nemlich dieses den Befehl wie die Unterthanen und Insaßen sich gegen Truppen aller Art verhalten sollen, gehörig und nach dem hohen Auftrage erlassen habe, lege ich eine Abschrift  des diesfälligen Circulars hier bey und geharre mit schuldgehorsamster Verehrung

Einer Hochpreislichen Regierung und Hochlöblichen Hofkammer

Stühlingen dt 29 ten Merz 1799                         

                                                           

Obervogteiamt Stühlingen erstattet in der Mauchener Schägerey Sache den abverlangten  gehorsamsten Bericht apponendo Protocollum Speciale com adjunctio Sub. Nr. 1 usque 26 inclusive.

Durch das in der Mauchener Schlägerey Sache anher erlasse3ne Hochverehrliche Regiminal  und Cammeral Rescript vom  8 ten dieß wurde mir der hohe Auftrag ertheilt, die beeden in dieser Sache Versagten und dortmals hinselselbst gefänglich innliegenden Joseph Hotz und Joseph Güntert, so wie die übrigen dortmahlen flüchtigen und allenfalls annoch inkommen dürfenden Theilnehmer summarisch ad Protocolloum zu vernehmen, sonnach aber data Pede de se quandeolunque sistendo und in so weit sie es im Stande seyen  praestita Cautione  einsweilen nacher Haus zu entlassen, sofort das Protocoll nebst einem Bericht mit der beygefügten Anzeige über die erloffenen Unkösten und der betreffenden Vermögens Umstände zur weitern Schlußnahme an Eine Hochpreißliche Regierung und Hochlöbliche Hofkammer gehorsamst einzufördern.

In dessen Gefolge habe ich augenblicklich nach Empfang dieses hohen Befehles den zuerst gefänglich eingebrachten Joseph Hotz und noch am nämlichen Tag auch den Joseph Güntert summarisch  einvernommen und beed diesen  data Fide et praestita Cautione einsweilen nacher Haus entlassen.

                                                            

Nach der Zeit Folge des Verhöres nach der gefänglichen  Einziehung und nach der  freyeilligen Stellung auch nach  der bereits einstimmigen Angabe der Betreffenden selbst sind in allen 10, welche der oftermelden Schlägerey beywohnten benanntlich.

1. Joseph Bendel,    2. Joseph Hotz,   3. Joseph Güntert,   4. Jakob Hertenstein,   

5. Anton Hotz,   6. Joseph Schelble, ledig,   7. Anton Nußberger,   8. Martin  Preiser,

9. Joseph Amann ,   und    10.  Joseph Preiser    

              

Zweitens  Joseph Hotz ledigen Standes Sohn des Lehrers Jakob Hertensteins 21 – 22 Jahre alt, wurde am 25 ten vorigen Monats dahier von einem der 3 Franzosen, welche von den Mauchener ermordet wurden, mit seiner eigenen Geißel hinterhalb am Kopf blutig geschlagen, weil er ihme seine Pferde nicht lassen wollte.

Aus Rache versetzte er nach seinem eigenen Bekäntnisse zuerst auf der Fluhhalde dem jenigen Franzos mit dem runden Hut, der ihm zu Stühlingen beym Thor ein Loch in Kopf geschlagen, 3 – 4 Streiche mit einem Prügel, den er zu diesem Ende von Mauchen mitgebracht, über deie linke Schultern und auch einen hinterhalb auf den Kopf, daß der geschlagene geblutet und um Pardon gebetten hatte; eben so schlug er nach seinem Gestän dnisß bey der Hauptschlägerey vor dem Grosholz wieder zuerst mit dem nämlichen Prügel einen andern Franzosen, den er vom Wagen herunter gefordert so tüchtig auf dem Kopf, daß derselbe sogleich  zhu Boden gesunken, und nachdem er gelegen schlug er noch immer aufr ihn zu bis er kein Leben mehr an ihm verspürte, dann kam er zum 2 ten mit dem er eben so verfuhr zu beed leztern Actionen soll im Martin Preiser geholfen haben, mit dem er auch einen aus dem Wagen genommenen Zukerhut erhielte.

                     

und nach Aussagen der übrigen einen solchen allein bekam

Dieß eigene Geständnis bestättigte Joseph Güntert mit deme, daß Joseph Hotz den ersten Angriff bey der Hauptschlägerey vor dem Grosholz gemacht und einen Franzosen, der auf sein Anrufen vom Wagen herunter gestiegen seye, einen solchen Streich versetzt habe, daß der Geschlagene zu Boden gesunken, eben so hätte Hotz mit dem andern auf die beed übrigen Franzosen zugeschlagen, auch soll Hotz nach Günterts Aussage einen Franzosen noch nach dieser Schlägerey mit einem Sakmesser in den Hals gestochen haben. 

                                         

Dessen Bruder Anton Hotz stimmte aupch in Hinsicht der erstern Morthat mit dem dem Vorigen überein, und will mit demselben den 2 ten Franzosen ohnmächtig niedergeschlagen haben, wo sodan gedacht sein Bruder und Martin Preiser auf den 2 ten schon in Ohnmacht gesunkenen Franzosen noch so lange zugeschlagen haben bis  sie kein Leben mehr von denselben verspürt haben.

                                                      

Die Schlägerey auf der Fluhhalden zwischen Joseph Hotz und den Franzosen will Martin Preiser, jedoch nur unbestimmt im Gewühl von benahe andert halb hundert Menschen wahrgenommen haben.                    

Und Joseph Hotz habe denjenigen, der ihn dahier geschlagen, im Waldtraufe, wo  die Franzosen hingeschikt wurden, und schon auf dem Boden lagen, mit der Äuserung noch einen Streich versetzt, du hast mir heute ein Loch in Kopf geschlagen, ich will dir auch eines schlagen, worauf der Franzos erst noch ausgerufen habe „O Landsmann Pardon!“

Endlich sagte Joseph Amann gegen denselben aus, daß Joseph Hotz bey der Hauptschlägerey zuerst einen Franzosen mit einem Prügel zu Boden geschlagen habe 

Die schon gedachten Bajonett Stiche und zwar  2 – 3 mal bekräftiget Martin Preiser

Die gemeinschafliche Benglerey auf die Franzosen, wo in Specie Güntert  dabey war, behauptet Joseph Amann                  

Und so auch die mehrermeldten Bajonett Stiche. Eben gedachter Güntert soll nach der Angabe des Joseph Hotzen auf dem letzern Plaze zuerst gesagt haben, da  muß   man die Franzosen Todschlagen.                

Viertens  Jakob Hertenstein, 41 Jahr alt, mit Maria  Preiserin zu Mauchen verheuratet , Bürger und Lehrer daselbst                                        

Will blos seinen Kameraden und Söhnen nachgelaufen seyn, und ohne auf der Fluhhalden geschlagen zu haben, noch vor der Hauptschlägerey herwärts dem Obermöttinger Alpenwürthshaus nacher Haus gegangen sey.                    

Kein einziger seiner Kameraden hat behauptet, daß derselbe geschlagen habe, Ja sogar soll er vor der That den Vorschlag gemacht haben, es wäre besser, man ließe die Franzosen fortfahren.                                                       

und dessen Entfernung vor der Schlägerey behaupteten dessen Stiefsöhne Joseph und Anton Hotz.

                                                              

Joseph Schelble, Sohn des Joseph Schelbles von Mauchen 20 Jahr alt.         will durch das Vorgeben des Lehrers Jakob Hertenstein, als  wäre es obirgkeitlicher Befehl, die Franzosen  aufzufangen, zum Nachrennen  verleitet worden  seyn.

Und einen Franzosen, der auf ihn zugelaufen, einen Streich auf die Achsel mit einem Bauernsteken versetzt, sonst aber nicht geschlagen habe.

Joseph Bendel behauptet von dessen, daß er einen Franzosen mit einem Priegel dik wie ein Arm halb auf die Stirn geschlagen, worauf der Franzos zu Boden gefallen seye.

Die Schlägerey des Joseph Schelbles mit den Franzosen will Martin Sprenger jedoch nur unbestimmt wahrgenommen haben. Bestimmter aber von dieser Schlägerey auf der Fluhhalden sagt Joseph Amann, so zwar daß Joseph ‚Schelble einem  Franzosen einen Streich mit einem  Steken versetzt habe, und derselbe zu Boden gesunken seye.

Nach der Aussage des Joseph Preisers ist Schelbel mit ihm bey der Schlägerey vor dem Grosholz vornerhalb bey den  Rossen gestanden.   

  Ein Zukerhut war ihm zu Theil

Achtens   Martin Preiser. Mit Katharina Nußberger zu Mauchen verheuratet, ungefehr31 Jahr alt. Will auf der Fluhhalden nicht, wohl aber vor dem Grosholz  auf die beeden von Tüntert und Joseph Hotz schon zu Boden geschlagenen Franzosen mit Anton Hotz anwesent Prügel zugeschlagen haben. Welches auch Joseph Amann bestätigte.

Desgleichen Joseph Hotz mit dem weitern Beysatze,  Martin Preiser habe gesagt, da muß man die Franzosen  todschlagen. Ebenso wurde der gedachte Preiser einer öfteren  Schlägerey auf die Franzosen beschuldigt. Auch dieser erhielte einen von den 4 Zukerhüten und soll nach der Aussage des Joseph Hotzen auf dem ermeldten Plaz gesagt haben, da muß man die Franzosen  Todschlagen mit dem aufmunternden Zurufe, daß er Hotz ein liederlicher Kerl seye, daß er nicht  schlagen wolle.

Ebenso wurde der gedachte Preiser einer öfteren Schlägerey auf die Franzosen von Anton Hotz beschuldigt. Auch dieser erhielt einen von den 4 Zukerhüten  und soll nach der Aussage des Joseph Hotzen auf dem ermeldten Plaz gesagt haben, da muß man die Franzosen Todschlagen. Mit dem aufmunternden Zuruf, da er Hotz ein liederlicher Kerl seye, daß er nicht schlagen wolle. Das Gegenteil behauptet aber anfangs Güntert doch nicht beharrlich.

                                                     

Neuntens    Joseph Amann mit Johanna Gütertin zu Mauchen verheuratet, etlich und 30 Jahr alt, will weder auf der Fluhhalden noch sonst wo zugeschlagen  haben.

Obschon Joseph Hotz behauptete, daß Amann und Joseph Güntert den 3 ten Franzosen, der ihne Hotz zu Stühlingen angegriffen , mit Prügel zu Tod geschlagen haben. Er bekannte, einen halben Zukerhut erhalten zu haben.

Zehntens Joseph Amann Stiefsohn des Joseph Hertensteins von Mauchen, 19 Jar alt , will dem Zuge nachgeloffen seyn; ohne zu wissen, was dieser bedeuten solle, und durchaus nicht zugeschlagen haben, dessen ihn auch seine Kameraden nicht beschuldigten. Will auch einen Zukerhut  erhalten  haben.

                                                      Zehntens  Joseph Amann, Stiefsohn des Josephw Hertenstein von Mauchen  19 Jahr alt, will dem Zuge nachgeloffen seyn, ohne zu wissen, was dieser bedeuten sollle und durchaus nicht zugeschlagen haben, dessen ihn auch seine Kameraden nicht beschuldigten.

will auch einen Zukerhut erhalten haben. 

Nach dieser  Summarischen  Einvernahm ist  a) Joseph Hotz der erste und Hauptschläger, welcher dann  b) Joseph Güntert, als der zweite Verbrecher folgt.  c) Antopn Hotz nimmt hier den dritten,   d) Martin Preiser, wo nicht gar mit diesem  einen gelaufen, doch sicher den vierten Rang ein , endlich  e) kommt Joseph Schelble, als der minder  gravierte  Schläger.  Als ein von dem ersten Schlägen denuncirter, aber nicht ein bekannter Thäter ist. f) Joseph Amann zur Zeit noch und bis auf weitere Aufklärung anzusehen

Die vier übrigen  haben nicht zugeschlagen, der schuldloseste von denselben ist offenar Joseph Bendel, weil er zeitlich sich wieder nacher Haus entfernte.

Auch der Lehrer Jakob Hertenstein befindet sich in beynahe ähnlicher, doch nicht ganz so unschuldiger Laage, als dieser, wann anderst nicht erhoben wird, was Joseph Schelble  von dem durch ihn ausgesprengten Gerüchte eines obrigkeitlichen Befehles behauptet, in welchem Fall er an der verübten That mittelbaren Antheil hatte. 

Anton Nußberger und Joseph Preiser wohnten zwar der Schlägerey bey, legten aber nicht selbst Hand an, und letzterem war nur ein Zukerhut zu Theil.

Vom Nußberger will zwar Joseph Hotz behaupten, daß er zuerst ihm gesagt habe, man solle die Franzosen Todschlagen;

doch gestund er freywillig hievon nicht sein. Sämtlich Vorstehende,  auser dem lange schon vor der hohen Entschließung vom 8 ten dieß einvernommenen und nicht gravirten Joseph Bendel haben feyerlichst gelobt, auf Treu und Glauben versprochen, sich wann immer zu stellen, auch mit ihrem sämtlichen Vermögen Caution geleistet, sowohl de Judicio sisti als auch Judicatum Soloi, und zu mehreren Sicherheit sich eigenhandig unterzeichnet.

Schon im summarischen Verhör hat man die Vorgedachten über ihre Vermögensumstände einvernommen, und hernach auch den herrschaftlichen Vogt aufgefordert, pflichtmäßigen Bericht hierüber zu erstatten, welchen er auchj wirklich eingeschikt und nachdem die Benannten folgendes im Vermögen besitzen:                    (namentlich aufgelistet)

Die Unkösten   .   .   .   .    betragem in toto 850 fl 7 Kr

                              Stühlingen dt 15 April 1799

 

4b Hintergrundinformationen aus dem Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen (Protokolle in heutiger Sprache)

Text: Günter Aschoff

Die Schriftsprache von 1799 wurde leserlich für heute verändert!

 

Protokoll I von Obervogt Baur, am 26. März 1799 an die Fürstenbergische Regierung in Donaueschingen.

Am 25. März 1799, 20 Uhr meldete der herrschaftliche Vogt Johann Rebmann einen Zwischenfall im Obervogteyamt Stühlingen. An der Fluhhalde, zwischen Ofteringen und Horheim, hätten einige Burschen aus seinem Orte zwei Spitalwagen und drei Fuhrknechte überfallen, nach Mauchen entführt, die Wagen geplündert und die Franzosen ermordet. Rebmann hatte Zeugen mitgebracht, die eidesstattlich vernommen wurden und die seine Aussagen bestätigten. Der Vogt Rebmann wurde aufgefordert, die Verdächtigen festzunehmen und sofort nach Stühlingen zu bringen. Einige Festgenommene und andere Verdächtige konnten jedoch fliehen.

Zur weiteren Klärung sucht Obervogt Baur mit seinem Sekretär Wölfin im Großholz bei Mauchen nach Beweisstücken der Tat. Sie finden zwei deckelwagen und fünf Pferde. Um weitere Beweisstücke für den Mord zu finden wurde die weitre Umgebung abgesucht. Man fand Küchengeschirr und andere Sachen sowie Schlagstöcke und einen blutgetränkten Hut. Mit einem Begleitschreiben schickte ich die Beweisstücke nach Tiengen, dem nächsten Zielort. Auf der Fluhhalde fand man Blut auf der Straße und herbeigeeilte Bürger aus Ofteringen berichteten, wie die Mauchener Bürger die Franzosen überfallen hätten. Während der weiteren Suche kam eine Meldung von Mauchen, man hätte die Leichen gefunden. Vogt Baur eilte mit dem vorsorglich hinzugezogenen Arzt Würth zum Großholz bei Mauchen.

Baur schreibt weiter, es werde nach genügender Zeit alles aufgedeckt sein. Er habe allerdings Sorge, dass dem Land oder Dorfe Mauchen wegen des Vergehens Einzelner Strafe drohe und der Unschuldige mit dem Schuldigen gezüchtigt werden würde. Mit dem Verantwortlichen der Franzosen, Vassier, der plötzlich auch am Tatort war, habe er erreicht, dass er einen sachlichen Bericht an seine obere Behörde schicken werde. Sobald dieser Bericht einträfe, werde er sofort weitergeleitet.

Einer Hochpreißlichen Regierung und Hochlöblichen Hofkammer

Stühlingen, 26. März 1799

Unterthänig gehorsamster Baur

 

Protokoll II

Stühlingen, den 29. März 1799

Obervogt Baur bittet in der Angelegenheit zwischen Mauchener Bürgern und französischen Fuhrknechten zu entscheiden unter der Beachtung, dass in anderen ähnlichen Vergehen, jedoch ohne Todesfolgen, abwartend reagiert wurde. Er fragt an, ob nicht auch in dieser Sache bei den inzwischen veränderten politischen Verhältnissen eine Änderung des üblichen Ablaufes nötig sei. Sobald eine Entscheidung gefallen sei, werde er den hohen Befehl pünktlich befolgen. Er befürchtet auch, dass eine Behandlung der oberen Behörde sehr unterschiedlich ausfallen könne. Natürlich sollten später die nichtrechtlichen Gewalttaten untersucht und bestraft werden. Seine Gedanken an die übergeordneten Behörden sollten nur dazu dienen, einen richtigen Weg ohne negative Folgen zu finden. Zur oberen Landesbehörde und nicht zur hohen Justizbehörde wäre der richtige Weg, da in „ohnmächtigen Staaten oft der Fall einträte, dass die Rechtsprechung der Politik weichen müsste.“ Wie aus dem beiliegenden Protokoll vom 25. ersichtlich wird, sind hier in Stühlingen noch mehrere Vergehen dieser Art ungeklärt. Die Wiederherstellung des Rechts ruht, bis für die unbekannten Täter ein gerechtes Strafmaß gefunden wird. Die Vergehen der Männer werden nach den Richtlinien wie ausländischen Truppen begegnet wird, geahndet. Ein Rundschreiben wird dem Protokoll beigelegt.

Bauer verharrt in schuldgehorsamster Verehrung einer Hochpreislichen Regierung und hochlöblichen Hofkammer.

Protokoll III

Verhör vom 15. April 1799

Das Obervogteiamt Stühlingen erstattet hiermit den verlangten Bericht in Sachen Mauchener Schlägerei unter den Nr. 1 bis 26.

Mir wurde am 8. der hohe Auftrag erteilt, die beiden in dieser Sache Inhaftierten Joseph Hotz und Joseph Güntert als auch die noch Flüchtigen und die noch möglichen weiteren Beteiligten zu vernehmen. Danach sie aber nach Hause zu entlassen, sofern sie in der Lage seien, eine gesicherte Kaution zu hinterlassen. Zu dem Protokoll füge ich eine Aufstellung entstandener Unkosten bei und die Vermögensverhältnisse der Angeklagten zur weiteren Bearbeitung durch die Hochlöbliche Hofkammer.

Nach dem Empfang des hohen Befehles habe ich sofort den Inhaftierten Joseph Hotz vernommen und am gleichen Tage auch Joseph Güntert. Beide habe ich danach im Vertrauen auf die Kaution danach einstweilen nach Hause entlassen. An eben diesem Tage erschien Jacob Hertenstein, Lehrer von Mauchen, in der Absicht, freiwillig alles auszusagen was er von der Sache wisse. Wie die beiden anderen wurde auch er sorgfältig vernommen und im Vertrauen auf die Kaution nach Hause entlassen. Danach verfuhr man mit Anton Hotz, den ledigen Joseph Schelble, Anton Nußberger und Martin Preiser in gleicher Weise.

Nach den Verhören der Inhaftierten und den Aussagen der sich freiwillig stellenden Angeklagten handelt es sich um 10 Personen, die an der Schlägerei beteiligt waren.

Joseph Bendel

Joseph Hotz

Joseph Güntert

Jacob Hertenstein

Anton Hotz

Joseph Schelble, ledig

Anton Nußberger

Martin Preiser

Joseph Amann

10. Joseph Preiser

Verhör:

Erstens: Joseph Bendel, geboren 1779 20 Jahre alt und ledig, ist Sohn von Martin Bendel, ein Schneider von Mauchen. Der Vogt Rebmann brachte ihn bereits am 27.3.1799 nach Stühlingen, damit er dort als Zeuge vernommen wurde und wahrheitsgemäß aussagen sollte. Da nicht feststand, dass er in die Schlägerei verwickelt war, musste er nicht unter Eid aussagen. Da Baur schon am 28.3.1799 mit einem Protokoll den verantwortlichen, wütenden Direktor der Franzosen, Vaissier, zufrieden stellen wollte, musste zügig verhandelt werden. Das Ergebnis entspricht aber vollauf dem geforderten Auftrag. Bendel sagt aus, er sei den Anderen aus Neugier nachgelaufen ohne zu wissen, was deren Grund und Absicht gewesen sei. Er habe an keiner Schlägerei teilgenommen und sei vor dem Großholz abwärts nach Hause gegangen. Das wurde auch von den Mitangeklagten Anton Hotz, Joseph Amann, Joseph Preiser und den anderen vernommenen Zeugen bestätigt.

Zweitens: Joseph Hotz, geboren 1777, ledig, 21 oder 22 Jahre alt, Stiefsohn des Lehrers Hertenstein sagt aus, dass er am 23. des vorigen Monats hier in Stühlingen von einem der drei nun ermordeten Franzosen mit seiner eigenen Geisel am Kopfe blutig geschlagen worden sei, da er ihm nicht seine Pferde geben wollte.

Joseph Hotz gab zu, genau diesen Franzosen mit dem runden Hut, der ihm in Stühlingen am Tor ein Loch in den Kopf geschlagen hätte, auf der Fluhhalde aus Rache drei oder vier Schläge mit einem Knüppel auf die Schulter und den Kopf gegeben hätte. Der Geschlagene habe geblutet und um Pardon gebettelt. Weiter gesteht Joseph Hotz, er habe bei Schlägerei vor dem Großholz wieder zuerst mit einem Knüppel auf einen anderen Franzosen geschlagen. Er traf ihn so stark, dass er zu Boden sank. Joseph Hotz schlug aber so lange weiter auf ihn ein bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. In gleicher Weise erschlug er einen weiteren Franzosen. Er sagte dazu weiter aus, dass Martin Preiser ihm bei den beiden Aktionen geholfen habe. Die Tat wurde für die beiden mit einem Zuckerhut aus dem beutewagen belohnt.

Joseph Güntert bestätigt den Ablauf der Tat, jedoch mit der Ergänzung, Joseph Hotz hätte einem Franzosen noch ein Taschenmesser in den Hals gestochen.

Anton Hotz, Bruder von Joseph Hotz, bestätigt die Aussagen über seinen Bruder und gibt zu, er habe mit ihm einen zweiten Franzosen ohnmächtig geschlagen. Sein Bruder Joseph Hotz und Martin Preiser hätten danach den Franzosen totgeprügelt.

Joseph Schelble bestätigt die geschilderte Schlägerei auf der Fluhhalde wie auch Anton Nußberger.

Martin Preiser sagt über Joseph Hotz. Die Franzosen mussten sich am Waldrand hinlegen und Joseph Hotz habe zu einem Franzosen gesagt: „Du hast mir ein Loch in den Kopf geschlagen, jetzt schlage ich dir auch eines.“ Der Franzose habe gerufen: „Oh Landsmann, Pardon!“ Er, Martin Preiser, habe die Schlägerei nur undeutlich in dem Gewühl von annähernd 50 Menschen wahrgenommen.

Joseph Amann sagt aus, Joseph Hotz hätte die Schlägerei begonnen, indem er einen Franzosen mit seinem Knüppel zu Boden geschlagen habe.

Drittens: Joseph Güntert, geboren 1773 oder 1772, 26 oder 27 Jahre, verheiratet mit Agatha Duttlinger, gesteht Folgendes: Er habe auf der Fluhhalde mit einem Knüppel einen Franzosen zweimal auf die Schulter geschlagen. Nach dem zweiten Schlag umarmte ihn der Franzose mit den Worten „Gut Mann mit Bauer“ und gab ihm seine gelbe Taschenuhr. Bei der Hauptschlägerei vor dem Großholz habe er mit seinen Kameraden auf zwei andere Franzosen eingeschlagen. Er gestand keine weiteren Taten.

Jakob Vogelbacher, der ganz zu Anfang vernommen wurde, bestätigt die Schläge des Joseph Güntert, wie auch Joseph Bendel, Joseph Schelble und Joseph Hotz.

Joseph Hotz sagt über Güntert, er habe mit Amann den zweiten Franzosen getötet. Als der am Boden lag und noch etwas Leben zeigte, hätte Güntert vom Wagen ein Gewehr mit aufgepflanztem Bajonett genommen und es zwei- oder dreimal in den Bauch des Verletzten gestochen. Dabei sei das Bajonett zerbrochen.

Joseph Schelble bestätigt das Vorgehen Günterts und ergänzt, er habe bei der Tat gerufen, damit wolle er noch einen erstechen.

Anton Nußberger bestätigt die Tat mit dem Bajonett wie auch Martin Preiser.

Joseph Amann behauptet, dass von Joseph Güntert der Hauptangriff ausgegangen sei und Joseph Hotz ergänzt dazu, dass Güntert vor dem Großholz gesagt habe, man müsse die Franzosen totschlagen.

Viertens: Jacob Hertenstein, geboren 1758, 41 Jahre alt, mit Maria Preiserin aus Mauchen verheiratet, arbeitet als Lehrer und Schuster in Mauchen, sagt aus: Er sei seinen Kameraden und Söhnen zur Fluhhalde nachgelaufen und noch vor der Schlägerei vom Obermöttinger Alpenwirtshaus wieder nach Hause gegangen. Kein einziger seiner Kameraden sagt, dass er geschlagen habe, Er soll sogar vor der Tat gesagt haben, es wäre besser, die Franzosen weiterfahren zu lassen. Auch seinem Sohne habe er von einer Schlägerei abgeraten. 

Joseph Schelble behauptet, Jacob Hertenstein habe öffentlich behauptet, es gäbe einen amtlichen Befehl des Vogtes, dass man die Franzosen aufhalten und zurückdrängen dürfe. Dadurch sei er, Joseph Schelble, verleitet worden, mitzugehen.

Joseph Güntert bestätigt diese Behauptung von Joseph Schelble.

Fünftens: Anton Hotz, geboren 1778, 21 Jahre, ledig, Stiefsoohn des Jacob Hertenstein. Gesteht, dass er den Franzosen, den sein Bruder vom Wagen herunterrief mit einem Schlag getroffen habe und dieser dann ohnmächtig zu Boden sank.

Martin Preiser gibt zu, dass er und Anton Hotz weiter noch auf die beiden am Boden liegenden Franzosen eingeschlagen hätten.

Joseph Amann behauptet, dass sich auch andere an der anschließenden Prügelei betätigt hätten, bis die Franzosen tot waren.

Hotz bekam einen Zuckerhut und Schelble behauptet, dass Hotz sich dazu zwei Wagenpferde genommen habe.

Sechstens: Joseph Schelble, geboren 1779, 20 Jahre alt, ledig. Sagt aus, er sei nur durch die Aussage des Lehrers Hertenstein mitgelaufen. Er habe gesagt, es gäbe einen obrigkeitlichen Befehl, nach dem man die Franzosen auffangen dürfe. Als ein Franzose auf ihn zulief, hätte er ihn mit einem Knüppel an der Schulter getroffen. Weiter hätte er aber nicht geschlagen.

Martin Preiser sagt über Schelble, er hätte ihn bei der Schlägerei nur unbestimmt wahrgenommen.

Joseph Amann sagt jedoch, Schelble habe auf der Fluhhalde einen Franzosen so getroffen, dass der sofort zu Boden fiel.

Joseph Preiser sagt aus, Schelble habe mit ihm. Bei der Schlägerei vor dem Großholz, nur die Pferde festgehalten.

Joseph Schelble bekam auch einen Zuckerhut.

Siebtens: Anton Nußberger, geboren 1758, 41 Jahre alt, verheiratet mit Maria Bergerin in Mauchen, berichtet: Er sein einer der Letzten gewesen, die zur Fluhhalde gekommen seien und die Schlägerei wäre bereits vorbei gewesen. Damit sei bewiesen, dass er nicht an der Schlägerei teilgenommen habe. Alle Zeugen und Angeklagten bestätigten seine Aussage.

Achtens: Martin Preiser, geboren 1768, 31 Jahre alt, verheiratet mit Kathariina Nußberger in Mauchen, sagt aus: Er habe auf der Fluhhalde nicht, aber vor dem Großholz auf die beiden von Güntert und Joseph Hotz schon zu Boden geschlagenen Franzosen mit Anton Hotz weiter eingeschlagen.

Joseph Amann bestätigt dieses Vorgehen.

Anton Hotz bestätigt auch den Vorgang und ergänzt, Martin Preiser habe gesagt, man müsse die Franzosen totschlagen. Auch beschuldigt er Martin Preiser, dass dieser sich häufig mit Franzosen geschlagen habe.

Joseph Hotz bestätigt die Aufforderung zum Töten durch Martin Preiser, dazu hätte er ihn einen liederlichen Kerl geschimpft, da er nicht schlagen wolle.

Güntert widerspricht u Anfang der Verhandlung dieser Aussage.

Martin Preiser bekommt auch einen Zuckerhut.

Neuntens: Joseph Amann, geboren 1769, 30 Jahre alt, verheiratet mit Johanna Günterten, beteuert, an keinem Orte geschlagen zu haben. 

Joseph Hotz sagt dagegen aus, dass Amann und Joseph Güntert den dritten Franzosen, der ihn früher in Stühlingen geschlagen hatte, tot geprügelt hätten.

Joseph Amann bekam einen halben Zuckerhut.

Zehntens: Joseph Preiser, geboren 1780, 19 Jahre alt, Stiefsohn von Joseph Hertenstein in Mauchen, gibt an, nur mitgelaufen zu sein, ohne den Grund zu kennen und erst recht habe er an keiner Schlägerei teilgenommen, habe aber einen Zuckerhut erhalten. Auch von seinen Kameraden wird er nicht beschuldigt.

Nach den gesamten Verhören ist 

Joseph Hotz der Haupttäter, welchem

Joseph Güntert als zweiter Verbrecher folgt

Anton Hotz nimmt den dritten Platz ein. Mit diesem fast gleich belastet, folgt

Martin Preiser

Joseph Schelble, ein weniger brutaler Schläger, nimmt den fünften Rang ein

Joseph Amann soll zwar zuerst mitgeschlagen haben, seine Tat muss aber noch untersucht werden, da er sonst nicht auffällig war.

Die vier Übrigen haben nicht zugeschlagen. Der Unschuldigste von ihnen ist offenbar Joseph Bendel, da er frühzeitig wieder nach Hause gegangen ist.

Auch der Lehrer Hertenstein scheint ähnlich unschuldig zu sein. Falls aber der Vorwurf des Joseph Schelble, Hertenstein habe einen obrigkeitlichen Befehl des Widerstandes verbreitet, zutrifft, hätte er aber eine mittelbare Schuld zu verantworten.

Anton Nußberger und Joseph Preiser waren zwar bei den Schlägereien anwesend, haben sich aber nicht an der Tat beteiligt. Anton Nußberger erhielt trotzdem einen Zuckerhut.

Joseph Hotz behauptet, dass Nußberger zu ihm gesagt habe, man solle die Franzosen totschlagen. Nußberger bestreitet diese Aussage.

Alle Vernommenen, außer dem unschuldigen Joseph Bendel, der ja schon früher verhört wurde, haben auf Treu und Glauben feierlich gelobt, falls notwendig sich zu stellen und mit ihrem Vermögen auch die Zahlung von Rechtskosten, durch das Gericht bestimmt, zu leisten. Zur größeren Sicherheit haben sie ihre Aussagen eigenhändig unterschrieben. Schon während der Untersuchung hat man die vernommenen nach ihrem Vermögen befragt und den herrschaftlichen Vogt beauftragt, pflichtgemäß darüber zu berichten. Nach seinem Bericht haben sie folgende Vermögen.

Joseph Bendel zurzeit nicht eigenes, das elterliche Vermögen aber besteht in 500 Gulden.

Joseph Hotz mit seinem Bruder Anton einen väterlichen Voraus von 40 Gulden.

Joseph Güntert ein Vermögen von 5500 Gulden und bei der Landschaftscasse Activ Capital p. 2200 Gulden, auch an Barschaft 39 Gulden 39 ½ Kreuzer.

Jacob Hertenstein 2700 Gulden.

Anton Hotz und seinem Bruder Joseph 40 Gulden

Joseph Schelble kein eigenes Vermögen, seine Eltern aber 4400 Gulden

Anton Nußberger 950 Gulden.

Martin Preiser 1700 Gulden.

Joseph Amann 330 Gulden.

Joseph Preiser kein eigenes Vermögen, dessen Stiefvater aber 3000 Gulden.

Die Unkosten, die das fürstlliche Rentamt schon vrgütet hat und die Forderungen, die eventuell noch an mehreren Individuen zu vergüten sind, betragen nach dem Verzeichnis Sub. Actor 25 und dessen Anlagen in toto 850 Gulden 7 Kreuzer.

Ich hoffe, den eingangs geforderten Auftrag pünktlich erfüllt zu haben und lege das Protokoll samt Beilagen von Nr.1 bis 25 dazu.

Mit Schuld gehorsamster Verehrung harre ich einer hochpreislichen Regierung und hochlöblichen Hofkammer

Stühlingen, den 15 April 1799

Untertänig gehorsamster Baur

 

Günter Aschoff stellt sich folgende Fragen:

Was folgte 1799 in Stühlingen nach dieser Gräueltat?

Die Suche nach weiteren Straftätern?

Die Festnahme der Beschuldigten?

Die Einsetzung eines Kriegsgerichtes oder ein nationales oder internationales Gerichtsverfahren?

Die Erstellung von Gutachten?

Ein schnelles Gerichtsurteil oder Entschädigungen?

 

Heimatforscher Fridolin Hensler, der auch die Untersuchungsprotokolle im Fürstenbergischen Archiv entdeckte, schreibt dazu folgendes:

„Eine strafrechtliche Verfolgung ist infolge der wirren politischen und militärischen Ereignisse nicht erfolgt. Im Frühjahr 1800 wurde das militärische Fürstenbergische Kontingent am 3. Mai bei Engen und Stockach im Kampf gegen die Franzosen vollständig aufgerieben und zersprengt. Schwere Kriegslasten wurden auferlegt. Dabei konnte die Mordtat bei Mauchen leicht verdrängt werden und ohne Strafverfolgung bleiben. Die einzelnen Amtsstellen waren oft völlig verwirrt und überfordert.“